Hintergrund - Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

23.02.2022 UPDATE: 27.02.2022 19:15 Uhr 33 Sekunden

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein wesentlicher Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Konkret bedeutet das, dass ...

> ... die Leistungen dem Einzelfall angepasst sein müssen, dem allgemein anerkannten Stand der med. Erkenntnisse entsprechen und den med. Fortschritt berücksichtigen (ausreichend),

> entscheidend ist, dass die Leistung für das Behandlungsziel dienlich ist (Zweckmäßigkeit),

> das angestrebte therapeutische oder diagnostische Ziel durch die Leistung effektiv und effizient zu erreichen ist (Wirtschaftlichkeit),

> die Leistung objektiv erforderlich sein muss, um im Einzelfall ausreichend und zweckmäßig zu sein (Notwendigkeit).

Mit der Forderung, den Behandlungserfolg durch den Einsatz wirtschaftlicher Mittel zu erreichen, wird eine Zweck-Mittel-Relation aufgestellt: Es sollen qualitativ minderwertige Leistungen verhindert und gleichzeitig ausufernde Kosten vermieden werden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot erstreckt sich auf alle Gebiete der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich Diagnostik und Therapie.