Hintergrund - Kommunale Verpackungssteuer
> Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es zu dessen Entscheid unter anderem: "Die kommunale Verpackungssteuer steht als Lenkungssteuer auch nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Kommunale Steuern, die Einwegverpackungen verteuern, werden durch die verschiedenen unions- und bundesrechtlichen Vorgaben zum Abfallrecht nicht ausgeschlossen." (bfk)