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Gesetzliche Verpflichtung

26.06.2024 UPDATE: 26.06.2024 04:00 Uhr 17 Sekunden

Gesetzliche Verpflichtung

Besetzung von Arbeitsplätzen: In Deutschland sind Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Das gilt stufenweise: Unternehmen mit mehr als 60 Beschäftigten etwa müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen.

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