Gesetzliche Verpflichtung
Gesetzliche Verpflichtung
Besetzung von Arbeitsplätzen: In Deutschland sind Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Das gilt stufenweise: Unternehmen mit mehr als 60 Beschäftigten etwa müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen.
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