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Entscheidung im Fall Kalinka vor Menschenrechte-Gerichtshof

Straßburg (dpa) - Im deutsch-französischen Justizkrimi um den Tod des Mädchens Kalinka wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Entscheidung verkünden. Es geht darum, ob Dieter K., der deutsche Stiefvater der Toten, in Frankreich verurteilt werden durfte. Er sitzt bis heute im Gefängnis. Die 14 Jahre alte Französin Kalinka wurde 1982 tot im Haus von K. in Lindau am Bodensee gefunden. Die deutsche Justiz stellte Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein. Der leibliche Vater von Kalinka ließ K. aber nach Frankreich entführen, wo er zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde.

29.03.2018 UPDATE: 29.03.2018 06:13 Uhr 21 Sekunden

Straßburg (dpa) - Im deutsch-französischen Justizkrimi um den Tod des Mädchens Kalinka wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Entscheidung verkünden. Es geht darum, ob Dieter K., der deutsche Stiefvater der Toten, in Frankreich verurteilt werden durfte. Er sitzt bis heute im Gefängnis. Die 14 Jahre alte Französin Kalinka wurde 1982 tot im Haus von K. in Lindau am

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