Gericht: Behörde muss Auskunft zu "Tiergartenmörder" geben
Im August kam der sogenannte "Tiergartenmörder" im Zuge eines großangelegten Gefangenenaustausches frei. Viele Fragen zum Vorgang blieben offen - manche müssen nun beantwortet werden.
Karlsruhe (dpa) - Der Generalbundesanwalt muss nach einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mehrere Fragen eines Journalisten zur Abschiebung des verurteilten "Tiergartenmörders" Wadim Krassikow beantworten. Wie das Gericht mitteilte, hatte ein entsprechender Eilantrag des freien Journalisten teilweise Erfolg. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+