Plus Bundesanwaltschaft

Gericht: Behörde muss Auskunft zu "Tiergartenmörder" geben

Im August kam der sogenannte "Tiergartenmörder" im Zuge eines großangelegten Gefangenenaustausches frei. Viele Fragen zum Vorgang blieben offen - manche müssen nun beantwortet werden.

14.10.2024 UPDATE: 14.10.2024 17:05 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Ein freier Journalist wollte vom Gericht sein Recht auf Auskunft feststellen lassen. (Archivbild)

Karlsruhe (dpa) - Der Generalbundesanwalt muss nach einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mehrere Fragen eines Journalisten zur Abschiebung des verurteilten "Tiergartenmörders" Wadim Krassikow beantworten. Wie das Gericht mitteilte, hatte ein entsprechender Eilantrag des freien Journalisten teilweise Erfolg. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten

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