Nach Abschiebung längeres Einreise- und Aufenthaltsverbot
Es war der erste Abschiebeflug nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban. Auch ein verurteilter Sexualstraftäter aus Rheinland-Pfalz war mit an Bord. Dieser kann vorerst nicht zurückkommen.
Mainz (dpa/lrs) - Der abgeschobene afghanische Straftäter aus Rheinland-Pfalz darf in den nächsten Jahren nicht wieder nach Deutschland kommen. Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens sei ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren ab Abschiebung verhängt worden, teilte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion in Mainz
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