VGH verhandelt wegen Streits um Tübinger Verpackungssteuer
Verstößt die seit Jahresanfang geltende Verpackungssteuer in Tübingen gegen das Abfallrecht des Bundes? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag in Mannheim. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) sagte in Anspielung auf ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts aus dem vergangenen Jahr: "Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik ins Stammbuch geschrieben, zu wenig für den Umweltschutz zu tun. Hier geht es darum, ob eine Kommune mehr machen kann als die unzulänglichen Bemühungen des Staates." Den Tenor der Entscheidung wollte das Gericht am Mittwochvormittag verkünden.

Mannheim (dpa) - Gegen die Steuer geklagt hatte die Inhaberin einer Tübinger Filiale von McDonalds. Die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. In Tübingen sind seit Januar 50 Cent fällig für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Steuern
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