Tagesmutter darf Kinder nicht mehr betreuen
Schon ein einmaliger Verdacht auf Körperverletzung kann reichen, damit sie die Erlaubnis zur Kinderbetreuung verlieren.

Potsdam(dpa) - Gerät eine Tagesmutter in den Verdacht einer Körperverletzung, reicht dies aus, um ihre Erlaubnis zur Kindertagespflege aufzuheben. Auch ein Fall kann hierfür schon Anlass bieten,



