Verkaufsverbot für große Geschäfte in Bayern verfassungswidrig

München (dpa) - Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen dies wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen das Grundgesetz. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Montag mit. Das Gericht setzte die Vorschrift aber nicht außer Kraft.

27.04.2020 UPDATE: 27.04.2020 12:48 Uhr 15 Sekunden

München (dpa) - Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen dies wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen das Grundgesetz. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Montag mit. Das Gericht setzte die Vorschrift aber nicht außer Kraft.