Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt

Karlsruhe (dpa) - Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.

19.05.2020 UPDATE: 19.05.2020 10:13 Uhr 9 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.