Drogenbeauftragte für Straffreiheit bis sechs Gramm Cannabis
Schon jetzt wird der Besitz kleinerer Mengen Cannabis nur selten strafrechtlich verfolgt. Auch deshalb hält die Bundes-Drogenbeauftragte eine bundesweite Grenze von sechs Gramm für angebracht.

Berlin (dpa) - Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hat sich erneut dafür ausgesprochen, zumindest den Besitz kleiner Mengen einheitlich in Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich. "Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+