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"Tagesschau"-App: Gericht gibt Zeitungsverlagen Recht

Köln. Überraschend klares Urteil aus Köln: Die "Tagesschau"-App ist presseähnlich - und das darf nicht sein. Die Richter machten diese Entscheidung an der App vom 15. Juni 2011 fest

27.09.2012 UPDATE: 27.09.2012 15:49 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Die «Tagesschau»-App mit mehr als vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des Internet-Angebots «tagesschau.de» auf Smartphones und Tablet-Computer. Acht Verleger werfen der ARD vor, ihnen mit der kostenlosen App den Markt zu verderben. Deshalb haben sie dagegen geklagt. Foto: Julian Stratenschulte
Köln. (dpa) Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App haben die klagenden Zeitungsverlage einen überraschend klaren Sieg errungen. Das Landgericht Köln verbot der ARD am Donnerstag exemplarisch, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 weiter für Smartphones anzubieten. Es folgte damit der Argumentation der Verlage: "Die Kammer bewertet die "Tagesschau"-App als presseähnlich." Die ARD prüft, ob sie
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