EuGH: Getarnte Werbung im Mail-Postfach kann unzulässig sein
Ein deutscher Stromanbieter hat in vielen Mailpostfächern Werbeanzeigen geschaltet, die echten E-Mails zum Verwechseln ähnlich gesehen haben. Nun hat der EuGH entschieden, welche Grenzen dafür gelten.
Luxemburg (dpa) – Als E-Mails getarnte, unerbetene Werbenachrichten im Postfach können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen.
Durch die Verwechslungsgefahr mit richtigen Mails könnten Menschen gegen ihren Willen auf Werbeseiten weitergeleitet werden, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Zulässig sei sogenannte Inbox-Werbung, die fast wie eine
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