Plus Weiter keine Antragspflicht

Bundestag beschließt Änderungen im Insolvenzrecht

Viele Einzelhändler, Gastronomen und Kinobetreiber stehen vor der Pleite, weil sie im Corona-Lockdown schließen müssen. Doch einige Änderungen im Insolvenzrecht sollen die Situation zumindest etwas entspannen.

17.12.2020 UPDATE: 17.12.2020 21:23 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Änderungen im Insolvenzrecht
Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibt die Pflicht zum Stellen einen Insolvenzantrags mindestens bis Ende Januar ausgesetzt. Foto: Martin Gerten/dpa

Berlin (dpa) - Nachdem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat der Bundestag im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen