Bundestag beschließt Änderungen im Insolvenzrecht
Viele Einzelhändler, Gastronomen und Kinobetreiber stehen vor der Pleite, weil sie im Corona-Lockdown schließen müssen. Doch einige Änderungen im Insolvenzrecht sollen die Situation zumindest etwas entspannen.
Berlin (dpa) - Nachdem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher durch die Corona-Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat der Bundestag im Insolvenzrecht eine Reihe von Änderungen beschlossen.
Mit den Gesetzen, die am Donnerstag verabschiedet wurden, bleibt etwa die Insolvenzantragspflicht über das Jahresende hinaus ausgesetzt. Angeschlagenen Unternehmen wird es zudem
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+