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Corona als Betriebsrisiko? - Urteil zu Minijobbern erwartet

Können Minijobber auf Bezahlung pochen, wenn ihre Arbeit während der Lockdownphasen in der Corona-Pandemie nicht gebraucht wurde? Das will das Bundesarbeitsgericht nun grundsätzlich klären.

13.10.2021 UPDATE: 13.10.2021 04:08 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Minijobber
Ein Kellner räumt einen Tisch in einem Restaurant ab. Ob Minijobber auf Bezahlung pochen können, wenn ihre Arbeit während der Lockdownphasen in der Corona-Pandemie nicht gebraucht wurde, will das Bundesarbeitsgericht jetzt grundsätzlich klären. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Erfurt (dpa) - Der erste Arbeitsrechtsstreit, der seinen Ursprung in der Corona-Krise hat, ist bei Deutschlands höchsten Arbeitsrichtern angekommen.

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in einer Verhandlung in Erfurt mit der Bezahlung von Minijobbern im Facheinzelhandel, der während der Lockdownphasen immer wieder geschlossen war. Die Richter gehen dabei auch der Frage nach, ob die

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