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Corona als Betriebsrisiko? - Urteil zu Minijobbern erwartet

Können Minijobber auf Bezahlung pochen, wenn ihre Arbeit während der Lockdownphasen in der Corona-Pandemie nicht gebraucht wurde? Das will das Bundesarbeitsgericht nun grundsätzlich klären.

13.10.2021 UPDATE: 13.10.2021 04:08 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Minijobber
Ein Kellner räumt einen Tisch in einem Restaurant ab. Ob Minijobber auf Bezahlung pochen können, wenn ihre Arbeit während der Lockdownphasen in der Corona-Pandemie nicht gebraucht wurde, will das Bundesarbeitsgericht jetzt grundsätzlich klären. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Erfurt (dpa) - Der erste Arbeitsrechtsstreit, der seinen Ursprung in der Corona-Krise hat, ist bei Deutschlands höchsten Arbeitsrichtern angekommen.

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich