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Finanzierung von Stuttgart 21: Die Sprechklausel

Stuttgart (dpa) - Die sogenannte Sprechklausel findet sich im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 aus dem Jahr 2009 und wird sehr unterschiedlich interpretiert. In Paragraf acht, Absatz vier, steht: "Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf."

29.11.2017 UPDATE: 29.11.2017 12:59 Uhr 29 Sekunden
Tunnelbau
Arbeiten am S-Bahn-Tunnel zwischen dem Hauptbahnhof und Bad Cannstatt, der im Rahmen von Stuttgart 21 errichtet wird. Foto: Marijan Murat

Stuttgart (dpa) - Die sogenannte Sprechklausel findet sich im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 aus dem Jahr 2009 und wird sehr unterschiedlich interpretiert. In Paragraf acht, Absatz vier, steht: "Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf."

Aus Sicht der Bahn beinhalten Gespräche auch eine daraus folgende finanzielle

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