Plus Hausrecht oder nicht?

Streiks auf Parkplätzen: Karlsruhe weist Amazon-Klage ab

Seit Jahren versucht Verdi, bei Amazon einen Tarifvertrag durchzusetzen. Bei Streikaktionen werden Mitarbeiter auch direkt vor dem Haupteingang abgepasst - eine Verletzung des Hausrechts? Jetzt sorgt das Bundesverfassungsgericht für Klarheit.

05.08.2020 UPDATE: 05.08.2020 10:43 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Streik bei Amazon
Amazon wollte Streiks auf seinen Parkplätzen verhindern - vergeblich. Foto: Guido Kirchner/dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Online-Handelsriese Amazon muss Streikaktionen auf seinen Betriebsparkplätzen zumindest an einigen Standorten hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht wies zwei Klagen des Versandhändlers ab und bestätigte damit Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2018.

Amazon werde durch die Streiks nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit

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