Streiks auf Parkplätzen: Karlsruhe weist Amazon-Klage ab
Seit Jahren versucht Verdi, bei Amazon einen Tarifvertrag durchzusetzen. Bei Streikaktionen werden Mitarbeiter auch direkt vor dem Haupteingang abgepasst - eine Verletzung des Hausrechts? Jetzt sorgt das Bundesverfassungsgericht für Klarheit.
Karlsruhe (dpa) - Der Online-Handelsriese Amazon muss Streikaktionen auf seinen Betriebsparkplätzen zumindest an einigen Standorten hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht wies zwei Klagen des Versandhändlers ab und bestätigte damit Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2018.
Amazon werde durch die Streiks nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit
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