Richter erklären Betriebsratswahl bei Lamy für unwirksam
Es sei zu erheblichen Fehlern gekommen - Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig - Streit geht wahrscheinlich in die nächste Instanz

Die Fehler während der Betriebsratswahl bei Lamy könnten laut Gericht Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben. Foto: zg
Von Daniel Bernock
Heidelberg. Das Arbeitsgericht Heidelberg hat die Betriebsratswahl beim Schreibgerätehersteller Lamy für "unwirksam" erklärt. Wie Richterin Sigrid Pult-Wilhelm am Dienstag in ihrer Beschlussbegründung erläuterte, habe die Wahl im März dieses Jahres gegen "wesentliche Wahlvorschriften verstoßen." Das Gericht hat nach Aussage der Richterin nicht alle von der IG Metall
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