Plus Urteil

Keine Kündigung von Sparvertrag mit fester Laufzeit

Alte Verträge, die Kunden vergleichsweise hohe Zinsen versprechen, dürfen nicht einfach gekündigt werden.

24.02.2020 UPDATE: 24.02.2020 14:29 Uhr 53 Sekunden
Ein Geldinstitut darf einen Sparvertrag mit fester Laufzeit nicht einfach kündigen. Foto: dpa

Dresden (dpa/tmn) - Ein Finanzinstitut darf einen langfristigen Sparvertrag nicht in jedem Fall einfach kündigen. Das gilt vor allem, wenn eine Laufzeit fest vereinbart wurde, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zeigt (Az.: 8 U 1770/18), über das die "Neue juristische Wochenschrift" (Ausgabe 9/2020) berichtet. Die Niedrigzinsphase sei ebenfalls kein Grund für eine

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