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Kein weiterer Anspruch auf Entschädigung für DDR-Dopingopfer

DDR-Dopingopfer haben in der Vergangenheit über zwei Dopingopfer-Hilfegesetze Entschädigungszahlungen erhalten. Weitere Ansprüche können sie nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht anmelden.

27.03.2024 UPDATE: 27.03.2024 18:01 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Leipzig (dpa) - Opfer des Staatsdopings in der DDR haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keinen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigungen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage einer früheren Kanu-Sportlerin auf sogenannte verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ab. Daraus hätten sich eine Opferrente oder Hilfen für spezielle Leiden ergeben können.

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