Plus

Oberlandesgericht Stuttgart: Dashcam-Aufnahmen sind zulässig

Bisher war umstritten, ob die Bilder der kleinen Auto-Kameras vor Gericht verwendet werden dürfen. Jetzt fällt das Gericht ein Grundsatzurteil

18.05.2016 UPDATE: 18.05.2016 15:28 Uhr 40 Sekunden
Dashcam

Dashcams im Auto waren bisher datenschutzrechtlich umstritten. Foto: Rene Ruprecht/dpa-Archiv

Stuttgart. (dpa/lsw) Die umstrittenen Aufnahmen von Videokameras im Auto - sogenannten Dashcams - können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, heißt es in einem am Mittwoch

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.