Oberlandesgericht Stuttgart: Dashcam-Aufnahmen sind zulässig
Bisher war umstritten, ob die Bilder der kleinen Auto-Kameras vor Gericht verwendet werden dürfen. Jetzt fällt das Gericht ein Grundsatzurteil

Dashcams im Auto waren bisher datenschutzrechtlich umstritten. Foto: Rene Ruprecht/dpa-Archiv
Stuttgart. (dpa/lsw) Die umstrittenen Aufnahmen von Videokameras im Auto - sogenannten Dashcams - können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, heißt es in einem am Mittwoch
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