Karlsruhe

Erschlagene 75-Jährige – 13-Jähriger soll Lachgaskartusche geworfen haben

Eine Seniorin wurde am Samstag von einer herabfallenden Kartusche erschlagen. Zuvor soll der 13-Jährige mit zwei Jugendlichen Lachgas konsumiert haben.

16.04.2024 UPDATE: 16.04.2024 18:40 Uhr 4 Minuten, 20 Sekunden
Der Rollerfahrer wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. Symbolfoto: Hendrik Schmidt/dpa

Von Stefanie Järkel

Karlsruhe. Ein 13-Jähriger soll eine Lachgaskartusche aus dem 14. Stock eines Hochhauses in Karlsruhe geworfen haben – wodurch eine 75-jährige Seniorin erschlagen worden sein soll. Die Hintergründe zu der Tat:

Was ist der Stand der Ermittlungen? Der 13-Jährige soll am Samstag gemeinsam mit zwei 15-Jährigen – ein Junge und ein Mädchen – auf einem balkonähnlichen Gebäudeteil eines Hochhauses Lachgas konsumiert haben. Der 13-Jährige soll dann die Kartusche aus Metall über die Brüstung geworfen haben. Eine 75-Jährige, die sich zu diesem Zeitpunkt neben dem Gebäude befand, wurde demnach von der Kartusche am Kopf getroffen. Die Kartusche sei zwar nicht sehr groß gewesen – rund 1400 Gramm schwer und etwa 30 Zentimeter lang. Aus so großer Höhe erreiche aber auch ein kleinerer Gegenstand eine beträchtliche Geschwindigkeit. Die Frau erlag noch am Ort des Geschehens ihren Verletzungen.

Wie kamen die Ermittler auf den 13-Jährigen? Das 15-jährige Mädchen hatte sich nach dem tödlichen Vorfall als Zeugin gemeldet. Zuvor hatten bereits andere Zeugen auf mehrere Kinder oder Jugendliche hingewiesen, die sich in verdächtiger Weise in dem Hochhaus aufgehalten haben sollen, wie die Polizei mitteilte.

Welche Fragen sind aktuell noch offen? Unklar ist, ob der 13-Jährige die Kartusche bewusst auf die Seniorin geworfen hat. Am Mittwoch gab es zunächst keine neuen Erkenntnisse dazu, wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mitteilte. Die Ermittler gehen nach eigenen Aussagen auch im Moment weiter davon aus, dass der 13-Jährige – der aufgrund seines Alters strafunmündig ist – und nicht einer der 15-Jährigen die Kartusche geworfen hat.

Was passiert jetzt mit dem tatverdächtigen Kind? "Das Kind befindet sich derzeit in stationärer Obhut", teilte die Stadt Karlsruhe mit. "Eine weitere Fremdgefährdung ist damit ausgeschlossen." Mit der Familie des Kindes stand die Sozial- und Jugendbehörde demnach bereits vor dem tödlichen Vorfall in Kontakt. Es habe "sozial-pädagogische Maßnahmen" gegeben. Details dazu nannte die Stadt nicht. Auch jetzt soll es darum gehen, geeignete sozial-pädagogische Maßnahmen auch in Absprache etwa mit den Eltern zu finden.

Was löst der Konsum von Lachgas eigentlich aus? Lachgas (Distickstoffoxid) wird in der Medizin und in der Industrie genutzt und findet sich zum Beispiel in gängigen Kapseln für Sahnespender. Beim Inhalieren tritt ein kurzer Rausch ein.

Ist der Konsum von Lachgas verboten? Der Verkauf und Konsum von Lachgas ist nicht verboten. Der Konsum ist allerdings laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nicht ungefährlich. Bei häufigem Konsum könnten die inneren Organe und das Nervensystem Schaden nehmen. Bei einem zu hohen Anteil in der Atemluft drohe Bewusstlosigkeit.

Wie verbreitet ist der Konsum unter Jugendlichen? Eine Studie der Goethe-Universität zu Drogentrends Jugendlicher in Frankfurt stellte Anfang 2023 einen Anstieg bei der Nutzung von Lachgas auf einen Höchstwert fest. 13 Prozent der Jugendlichen hatten demnach Lachgas – ursprünglich eine Partydroge in der Techno-Szene – probiert. Nach Worten des Karlsruher Polizeisprechers habe man vor allem im Spätsommer vergangenen Jahres häufiger Meldungen zu Minderjährigen bekommen, die das betäubende Gas im Freien konsumierten. Seitdem sei es wieder weniger geworden.

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig in Deutschland. Wird das so bleiben? Wenn Kinder in Deutschland Straftaten begehen, müssen sie sich bislang erst ab 14 Jahren verantworten. Die Justizministerkonferenz soll sich nach dem Willen der baden-württembergischen Ressortchefin Marion Gentges (CDU) Anfang Juni mit der Strafmündigkeit befassen. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich für eine Überprüfung der gesetzlichen Strafmündigkeit ab 14 Jahren ausgesprochen.

Update: Mittwoch, 17. April 2024, 18.42 Uhr


Karlsruhe. (pol/rl) Nach dem Tod der 75-jährigen Frau, die am Montag von einer herabfallenden Lachgaskartusche erschlagen wurden, ist nun ein Tatverdächtiger ermittelt. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilten, soll ein 13-jähriges Kind für den Tod der Frau verantwortlich sein. 

Der Junge habe am Montag gegen 17.45 Uhr die Kartusche aus dem 14. Stock des Hochhauses in der Kaiserallee getroffen. Diese traf die 75-jährige Passantin am Kopf, wodurch die Frau tödliche Verletzungen erlitt.

Ein 15-jähriges Mädchen hatte sich am Montag als Zeugin bei der Polizei gemeldet. Sie habe sich mit dem 13-Jährigen und einem weiteren 15-Jährigen auf einem balkonähnlichen Gebäudebereich im 14. Stockwerk des Hochhauses aufgehalten. Sie hätten zusammen erst Lachgas konsumiert, dann soll der 13-Jährige die Metall-Kartusche über die Balkonbrüstung geworfen haben.

Ob die Kartusche insoweit gezielt auf die Geschädigte geworfen wurde, müsse noch ermittelt werden, hieß es.

Der 13-Jährige, der aufgrund seines Alters strafunmündig ist und damit strafrechtlich nicht belangt werden kann, wurde zur Prüfung etwaiger Maßnahmen durch das Jugendamt in die Obhut des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe übergeben.

Update: Dienstag, 16. April 2024, 18.38 Uhr


Erschlagene 75-Jährige - Warfen Jugendliche die Lachgaskartusche?

Karlsruhe. (dpa) Bei dem Gegenstand, der eine 75 Jahre alte Frau in Karlsruhe am Wochenende aus großer Höhe tödlich getroffen hatte, handelte es sich um eine Lachgaskartusche. Das sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Zuvor hatten dies die "Badischen Neuesten Nachrichten" berichtet.

Da Lachgas vornehmlich von Kindern und Jugendlichen konsumiert werde, konzentrierten sich die Ermittlungen auch auf Personen in dieser Altersgruppe, wie der Sprecher weiter sagte. Zeugen hatten nach der Tat auf mehrere Kinder oder Jugendliche hingewiesen, die sich in verdächtiger Weise in dem Hochhaus aufgehalten haben sollen, aus dem der Gegenstand heruntergekommen war. 

Ob die Kartusche herunterfiel oder geworfen wurde, sei noch unklar. Sie habe aber einige Meter weg von dem Hochhaus auf dem Boden gelegen. Das spreche dafür, dass sie geworfen worden sei - bisherigen Erkenntnissen zufolge etwa aus dem 10. bis 17. Stockwerk. Die Kartusche aus Metall sei zwar nicht sehr groß gewesen. Aus so großer Höhe erreiche aber auch ein kleinerer Gegenstand eine beträchtliche Geschwindigkeit, wie der Sprecher weiter sagte.

Die Seniorin war am Samstag von der Kartusche getroffen worden und ihren Verletzungen noch vor Ort erlegen. Sie sollte noch am Dienstag obduziert werden. Die Ermittler erhoffen sich davon weitere Erkenntnisse zum Hergang des Geschehens. 

Der Verkauf und Konsum von Lachgas ist nicht verboten. Nach Worten des Karlsruher Polizeisprechers habe man vor allem im Spätsommer vergangenen Jahres häufiger Meldungen zu Minderjährigen bekommen, die das betäubende Gas im Freien konsumierten. Seitdem sei es wieder weniger geworden. 

Update: Dienstag, 16. April 2024, 15.10 Uhr


Frau durch herabfallende Gaskartusche tödlich verletzt

Karlsruhe. (dpa) Nachdem eine 75-Jährige in Karlsruhe durch eine herabfallende Gaskartusche tödlich verletzt worden ist, sucht die Polizei nach möglichen Tätern.

Seit dem Vorfall am Samstag gebe es noch keine konkreten Tatverdächtigen, teilte ein Polizeisprecher am Montag mit. Auch eine Beschreibung der Verdächtigen oder potenziellen Zeugen lag ihm zufolge zunächst nicht vor.

Zeugen hätten auf mehrere Kinder oder Jugendliche hingewiesen, die sich in verdächtiger Weise in dem Hochhaus aufgehalten haben sollen. Nach einer ersten Anwohnerbefragung am Abend des Vorfalls sollen nun weitere folgen, so der Polizeisprecher weiter.

Die Seniorin war am Samstagabend gegen 17.45 Uhr an einem Hochhaus am Mühlburger Tor vorbeigegangen, als sie von einer Gaskartusche am Kopf getroffen wurde, die offenbar aus einem oberen Stockwerk des Gebäudes herabfiel. Die Frau erlag noch vor Ort ihren Verletzungen. 

Ort des Geschehens

Update: Montag, 15. April 2024, 17 Uhr