Fallobst gehört in Bioenergietonne, nicht auf Grüngutplatz
Es darf dort nicht abgegeben werden. Große Mengen können zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen.

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) "Wohin mit dem Fallobst?". Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an



