Fallobst gehört in Bioenergietonne, nicht auf Grüngutplatz
Es darf dort nicht abgegeben werden. Große Mengen können zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen.

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) "Wohin mit dem Fallobst?". Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst könnten auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch
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