Plus Neckar-Odenwald-Kreis

Fallobst gehört in Bioenergietonne, nicht auf Grüngutplatz

Es darf dort nicht abgegeben werden. Große Mengen können zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen.

01.08.2024 UPDATE: 01.08.2024 04:00 Uhr 44 Sekunden
Foto:: KWiN

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) "Wohin mit dem Fallobst?". Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst könnten auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch

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