Beschwerden über liegengelassenen Hunde-Kot häufen sich
Häufchen aufheben: Daran erinnert nun die Stadtverwaltung.

Eberbach. (alr) "Der Hundehalter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein Hund die Notdurft nicht auf Straßen und Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, öffentlichen Spielplätzen und sonstigen öffentlichen Anlagen verrichtet." Daran erinnert die Verwaltung alle, die mit ihren Vierbeinern Gassi gehen.
In letzter Zeit seien nämlich vermehrt Beschwerden über liegengelassene Häufchen eingegangen. Kleine Warnung: Wer das Hundehäufchen liegen lässt, kann mit einer Geldbuße geahndet werden.