Beschwerden über liegengelassenen Hunde-Kot häufen sich
Häufchen aufheben: Daran erinnert nun die Stadtverwaltung.

Eberbach. (alr) "Der Hundehalter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein Hund die Notdurft nicht auf Straßen und Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, öffentlichen Spielplätzen und sonstigen öffentlichen Anlagen verrichtet." Daran erinnert die Verwaltung alle, die mit ihren Vierbeinern Gassi gehen.
In letzter Zeit seien nämlich vermehrt Beschwerden über
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