Zwischenziel erreicht: Baugenehmigung für Hardheimer Windräder bislang verhindert

Die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim beging ihren Jahresabschluss.

06.01.2017 UPDATE: 07.01.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 39 Sekunden

So präsentiert sich der winterliche Kornberg von Höpfingen aus gesehen. An diesem Anblick soll sich - wenn es nach dem Willen der Bürgerinitiative geht - auch nichts ändern.

Hardheim. Die Vorstandsmitglieder der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim (BGN) trafen sich dieser Tage zum Jahresabschluss in der "Wohlfahrtsmühle" Hardheim. Dort ließ man die letzten beiden Jahre, die sehr arbeitsintensiv waren, nochmals Revue passieren. Vorsitzender Dieter Popp machte im Namen seiner Vorstandskollegen deutlich, dass es nicht immer einfach gewesen sei, den nicht unerheblichen Zeitbedarf für den Verein aufzubringen. Doch könne die BGN auf das bislang erreichte stolz sein, denn ihr Zwischenziel für 2016, die Baugenehmigung der Windkraftanlagen auf dem Kornberg zu verhindern, wurde erreicht.

Begonnen hat alles vor über zwei Jahren, als zunächst eine Unterschriftenaktion gegen die geplanten Windkraftanlagen (WKA) auf dem Kornberg einfach ignoriert worden sei. Auch ein angestrebtes Bürgerbegehren sei "unter fadenscheinigen Vorwänden", so Popp, abgelehnt worden, obwohl ca. 1500 Bürger dafür gestimmt hätten (ca. 25 Prozent aller Wahlberechtigten).

Somit sei die Chance einer gütlichen Einigung, nämlich nach dem Willen der Bürger zu handeln, von Seiten der Gemeinde verspielt worden, kritisierte Popp. Auch wenn es rechtliche Einwände gegen ein Bürgerbegehren gegeben hätte, wäre eine freiwillige Bürgerbefragung möglich gewesen. Selbst heute, nach zwei Jahren, gebe es in der Bürgerschaft noch immer keine nennenswerten Stimmen, welche die Errichtung von WKA auf dem Kornberg als positiv empfinden würden.

Die beiden Gemeinden Hardheim und Höpfingen würden keine Gelegenheit auslassen, die BGN als unseriös darzustellen, klagte Popp. Doch alle Vorwürfe hätten sich als unrichtig erwiesen und seien entkräftet worden.

Durch regelmäßige Akteneinsicht und sorgfältige Beobachtungen des Geschehens habe die BGN Unregelmäßigkeiten im Verfahrensablauf aufdecken können. Der Druck auf die entscheidenden Stellen sei letztendlich so groß geworden, dass das komplette Verfahren im Sommer 2016 habe neu aufgerollt werden müssen.

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So sei u. a. festgestellt worden, dass die ursprünglich geplanten Standorte aus verschiedenen Gründen bereits mehrmals verschoben worden seien, wodurch sich bereits im Jahr 2015 kartierte Flugrouten geschützter Vogelarten mit den neuen Standorten überschnitten hätten. Die vorhandenen Flugkartierungen seien bei weiteren Akteneinsichten im April und Oktober 2016 nicht mehr auffindbar gewesen, sagte Popp, was vermuten lasse, dass diese Flugrouten vom Schreibtisch aus nun überarbeitet und den neuen Standorten angepasst würden.

Die von der BGN gefundenen Horste des Rotmilan, Kolkraben und Uhu sowie weiterer geschützter Tierarten seien vom Gutachterbüro Beck "übersehen" worden, kritisierte Popp.

Weiterhin habe die BGN aufdecken, können, dass ein bei der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands im Juli 2016 gefasster Beschluss zur Verhinderung einer Höhenüberschreitung der Anlagen von 210 Metern und die damit entfallende Blattspitzenbefeuerung zwar festgehalten, aber nicht in das laufende Verfahren der Offenlegung des Flächennutzungsplanes (FNP) übernommen worden sei. "Das bedeutet, dass die gefürchtete ,Discobeleuchtung’ noch nicht vom Tisch ist, auch wenn in unrichtiger Weise das Gegenteil behauptet wird", unterstrich der Vorsitzende.

Durch Hinweise aus der Bevölkerung habe die BGN erfahren, dass ein Ehepartner eines Gemeinderats- und GVV-Mitglieds aus Hardheim im Jahr 2015 zehn Grundstücke im Bereich des Kornbergs erworben habe, die zum Teil nur wenige Meter neben den geplanten Standorten oder an den Zufahrtswegen dorthin liegen würden. Eine solche Person müsste für befangen erklärt werden, weshalb die BGN die Rechtmäßigkeit der Abstimmung anzweifle.

Kritik übt die BGN auch an angeblich widersprüchlichen Aussagen der beiden Bürgermeister Hauck und Rohm zu möglichen Schadenersatzforderungen, sollten die geplanten Anlagen nicht gebaut werden. Popp weiter: "Auch, dass man auf der Spenderliste des Heimatvereins Höpfingen die EE-BürgerEnergie Höpfingen findet, deren Gesellschafter die Firma ZEAG erneuerbare Energien GmbH Heilbronn ist, hinterlässt einen faden Beigeschmack." Ein Bürgermeister, der in seiner Funktion als Vereinsvorstand Spenden von der ZEAG, dem Projektierer der Anlagen auf dem Kornberg entgegennimmt, dies sei mehr als befremdlich.

Man war sich einig darüber, dass man auch in Zukunft alles daran setzen werde, wie bisher Ungereimtheiten publik zu machen und an dem Ziel, endgültig die WKA auf dem Kornberg zu verhindern, mit allen Mitteln weiterzuarbeiten.

Unterstützt wird die BGN in diesem Vorhaben seit letztem Jahr vom Betreiber des Flugplatzes Walldürn, der mit erheblichen Einschränkungen für den Flugbetrieb, bis hin zur Einstellung der Flugausbildung, rechnet, sollte der Windpark gebaut werden.

Die BGN erhalte immer häufiger positive Resonanz aus der Bevölkerung. Dies motiviere den Vorstand zum Weitermachen und bestätige, dass man auf dem richtigen Weg ist, so Popp abschließend.

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