Verwaltungsgericht verhandelt Klage am 10. Oktober
In Karlsruhe sind eine Klage und ein Eilantrag eingegangen. Der gewählte Christian Specht kann seine Amtsgeschäfte allerdings trotzdem führen.

Mannheim. (oka) Bei der Person, die am Freitag eine Klage und einen Eilantrag gegen das Ergebnis der Mannheimer OB-Wahl beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht hat, handelt es sich um eine der beiden Personen, die nach dem zweiten Wahlgang vom 9. Juli drei Einsprüche beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe eingelegt hatten. Das bestätigte am Montag ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.
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