Mannheimer Hajek-Relief darf abgerissen werden

"Blühende Stationen" entspricht nicht mehr der künstlerischen Intention - Außerdem steht das Kunstwerk auch nicht unter Denkmalschutz

19.04.2016 UPDATE: 20.04.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden

Ein Großteil des einst 120 Meter langen Reliefs am alten Postareal war bereits zerstört. Der Rest darf nun auch abgerissen werden. Foto: vaf

Von Julie Dutkowski

Das Kunstwerk "Blühende Stationen" von Otto Herbert Hajek am alten Postareal wird nach seiner Herauslösung nicht erhalten, das teilte die Stadt heute in einer Pressemitteilung mit. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe auf Nachfrage der Stadt Mannheim bestätigt, dass die Kunstwerke am Postareal nicht als Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen werden könnten, so Baubürgermeister Lothar Quast zur Entscheidung des Landes. Das Regierungspräsidium (RP) hatte bereits im Jahr 2008 per Gutachten geprüft, ob das einst 120 Meter lange Kunstwerk unter Denkmalschutz gestellt wird.

Hintergrund

In Mannheim gibt es zahlreiche Hajek-Werke:

> Relief am Haus des Architekten Carlfried Mutschler in E7,7 (1960)

> Altarraum beziehungsweise Raumrelief in der Pfingstbergkirche (1962-63)

> Familiengrab Mutschler

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In Mannheim gibt es zahlreiche Hajek-Werke:

> Relief am Haus des Architekten Carlfried Mutschler in E7,7 (1960)

> Altarraum beziehungsweise Raumrelief in der Pfingstbergkirche (1962-63)

> Familiengrab Mutschler (1965-66)

> Altarwandrelief, Turmhelm und Wandrelief in der Lukaskirche in Neckarau (1965-67)

> Kapelle und Tabernakel im Städtischen Klinikum (1966)

> Wandrelief im Eingangsbereich der Post im Stadtteil Rheinau (1973)

> Stadthaus N1, "Fassade mit Raumfeldern" (1988-91)

> Zentralinstitut für seelische Gesundheit, "Fries mit drei Feldern über dem Eingang" (1992)

> Sparkasse Neckarau, Emil-Heckel-Straße, "Platzartikulation mit Raumzeichen und Bodenbild" (1995-1995 bzw. 1972). dut

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Trotz der Feststellung des RP hatte die Stadt zusätzlich die Kunsthalle Mannheim um eine Einschätzung gebeten. Diese sei nun zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das 1971 geschaffene Ensemble in einem schlechten baulichen Zustand befindet und es gerade durch die "Herauslösung aus seinem architektonischen Zusammenhang" nicht mehr den ursprünglichen Absichten seines Schöpfers gerecht werde.

Hinzu komme, dass die wenigen verbliebenen Elemente der in großen Teilen bereits durch Abrissarbeiten zerstörten Reliefarbeit in einem sehr schlechten Zustand sind. Die skelettartig herausgetrennten Stücke sind nicht nur durch jahrzehntelange Einwirkung von Witterung oder Abgasbelastung stark in Mitleidenschaft gezogen, auch Vandalismus - etwa durch Graffiti - hat dem Werk über die Dauer der Zeit zugesetzt.

"Der Bildhauer ist dennoch mit wesentlichen Werken seines Schaffens in Mannheim vertreten, die Kunsthalle ist im Besitz von fünf skulpturalen Arbeiten des Künstlers, zwei seiner Werke stehen sogar als Freiplastiken im öffentlichen Raum", erklärte Kulturbürgermeister Michael Grötsch. So findet sich im Wohnbereich des Herzogenriedparks "Das große Zeichen" (1961), in der Jakob-Trumpfheller-Straße ist "Zeichen 74 1 A" zu sehen.

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Die Stadt betonte zudem, dass "Blühende Stationen" zu keiner Zeit in städtischem Besitz war und seit dem Verkauf des Areals Eigentum des Investors ist.

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