Poller-Stürze sind keine fahrlässige Körperverletzung
Drei Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Es ist keine Schmerzensgeldklagen am Landgericht anhängig. Die Stadt hat trotzdem nachgebessert.
Von Holger Buchwald
Heidelberg. Mindestens drei Mal stürzten Passanten bislang an den gerade herausfahrenden Hochsicherheitspollern am Rathaus und in der vorderen Hauptstraße. Inzwischen ist klar: Die drei Unfälle werden kein juristisches Nachspiel haben.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte der RNZ auf Anfrage mit, dass alle drei Ermittlungsverfahren wegen
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