Heidelberger darf uraltes Nashorn-Horn nicht verkaufen
Wegen des Artenschutzes müssen Erben ein Gastgeschenk aus Kolonialzeiten behalten - Der Schwarzmarkt soll so ausgetrocknet werden

Rechtsanwalt Nikolai Kemle und das Corpus Delicti, das über 100 Jahre alte Nashorn-Horn. Foto: Alex
Von Micha Hörnle
Da hat man ein über 100 Jahre altes, geerbtes Horn nutzlos auf dem Dachboden liegen - und darf es nicht verkaufen. Die Erfahrung machte ein Heidelberger, dessen Ururgroßvater zu Kolonialzeiten ein Souvenir aus Ostafrika mitgebracht hatte. Dort kreuzte er, so ergaben Aufzeichnungen, um 1900 als Fregattenkapitän, und irgendjemand gab ihm als Gastgeschenk sowohl zwei
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