So prüfen Wohnungseigentümer ihre Jahresabrechnung
Wer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, bekommt dieser Tage seine Jahresabrechnung von der Verwaltung. Das Zahlenwerk sollten Eigentümerinnen und Eigentümer möglichst genau durchlesen.

Stimmt alles? Wohnungseigentümer sollten die Jahresabrechnung genau prüfen - Wichtig sind korrekte Kostenverteilungsschlüssel und die Nachvollziehbarkeit von Zahlungen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Bonn (dpa/tmn) - Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten in der Regel bis Ende Juni ihre Jahresabrechnung. Denn wenn nichts anderes festgelegt ist, muss die zuständige Verwaltung diese bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorlegen.
Eigentümerinnen und Eigentümer finden darin Informationen über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die beim Unterhalt des
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