Krankenkassenbeitrag im Ruhestand
Im aktiven Beschäftigungsverhältnis teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte Krankenversicherungsbeiträge. Aber wie ist das im Ruhestand? Hier ist die Teilung nicht immer selbstverständlich.

Berlin. (dpa-tmn) Für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Das gilt sowohl für den aktuell geltenden allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent als auch für den kassenabhängigen, individuellen Zusatzbeitrag.
Anders sieht es bei all jenen Ruheständlern aus, die privat oder
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