Plus Wer zahlt was?

Krankenkassenbeitrag im Ruhestand

Im aktiven Beschäftigungsverhältnis teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte Krankenversicherungsbeiträge. Aber wie ist das im Ruhestand? Hier ist die Teilung nicht immer selbstverständlich.

03.04.2025 UPDATE: 03.04.2025 10:12 Uhr 54 Sekunden
In der gesetzlichen Krankenkasse versichert? Dann übernimmt für Ruheständler die Rentenversicherung automatisch den halben Versicherungsbeitrag. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Das gilt sowohl für den aktuell geltenden allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent als auch für den kassenabhängigen, individuellen Zusatzbeitrag.

Anders sieht es bei all jenen Ruheständlern aus, die privat oder

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