Plus Was gilt rechtlich?

Homeoffice im Ausland

Das Urlaubsfeeling verlängern und noch ein paar Tage oder Wochen am Urlaubsort arbeiten: Workation ist erlaubt – aber nur mit klarer Absprache. Rechtsexpertinnen erklären die wichtigsten Spielregeln.

16.06.2025 UPDATE: 16.06.2025 08:00 Uhr 3 Minuten, 12 Sekunden
Kundenmeeting auf der Dachterrasse des Hotels: Workation kann klappen, bedarf aber einer guten Vorbereitung. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Von Anke Dankers

Bremen/Köln. (dpa-tmn) Das Kundengespräch aus dem Strandkorb führen oder die neuesten Unternehmenszahlen in der Ski-Hütte aufbereiten. Was für viele Arbeitnehmer wie ein Traum klingt, kann Wirklichkeit werden. "Workation" nennt man die Mischung aus Arbeit und Urlaub. Diese Form des mobilen Arbeitens kommt aber mit zahlreichen Vorgaben und potenziellen Fallstricken,

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