Homeoffice im Ausland
Das Urlaubsfeeling verlängern und noch ein paar Tage oder Wochen am Urlaubsort arbeiten: Workation ist erlaubt – aber nur mit klarer Absprache. Rechtsexpertinnen erklären die wichtigsten Spielregeln.

Von Anke Dankers
Bremen/Köln. (dpa-tmn) Das Kundengespräch aus dem Strandkorb führen oder die neuesten Unternehmenszahlen in der Ski-Hütte aufbereiten. Was für viele Arbeitnehmer wie ein Traum klingt, kann Wirklichkeit werden. "Workation" nennt man die Mischung aus Arbeit und Urlaub. Diese Form des mobilen Arbeitens kommt aber mit zahlreichen Vorgaben und potenziellen Fallstricken,
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