Plus Verkehrsrecht

Mann fährt in Baustelle – und will Schadenersatz

Rund um Baustellen geht es oft unübersichtlich zu. Dann heißt es: Besonders aufmerksam sein und den gesunden Menschenverstand einschalten, damit nichts passiert - und zwar unabhängig von Schildern.

04.04.2025 UPDATE: 04.04.2025 09:19 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden

Ungutes Gefühl in der Baustelle? Dann wechseln Sie lieber auf die rechte, breitere Spur. Foto: Gregor Fischer/dpa-tmn​

Brandenburg. (dpa-tmn) Wer in einen bisher nicht freigegeben Baustellenbereich einfährt, hat entweder gegen seine Sorgfaltspflicht oder gegen das Sichtfahrgebot verstoßen. Für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug haftet man dann in der Folge auch anteilig selber. Selbst dann, wenn die Absicherung der Baustelle insgesamt unzureichend war und die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Das

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