Welche Regeln für Pools und Planschbecken gelten
Wer sich im Sommer im eigenen Garten oder auf dem Balkon abkühlen will, darf oft ein mobiles Planschbecken aufbauen. Für Eigentümer, WEG-Eigentümer und Mieter können die Regeln aber variieren.

Eigener Garten, eigene Regeln? Hausbesitzer dürfen Planschbecken oder Pools meist ohne Genehmigung aufstellen. Foto: Arno Burgi/dpa-tmn
Berlin. (dpa) Der Sommer kommt allmählich in Deutschland an und mit den steigenden Temperaturen stellt sich die Frage: Darf ich im Garten oder auf dem Balkon eigentlich ein mobiles Planschbecken oder einen Pool zur Abkühlung aufstellen?
Die unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an. Denn das hängt entscheidend davon ab, ob Sie Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses, Eigentümer in
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