Plus Variationen

Welche Regeln für Pools und Planschbecken gelten

Wer sich im Sommer im eigenen Garten oder auf dem Balkon abkühlen will, darf oft ein mobiles Planschbecken aufbauen. Für Eigentümer, WEG-Eigentümer und Mieter können die Regeln aber variieren.

20.06.2025 UPDATE: 20.06.2025 08:19 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden

Eigener Garten, eigene Regeln? Hausbesitzer dürfen Planschbecken oder Pools meist ohne Genehmigung aufstellen. Foto: Arno Burgi/dpa-tmn​

Berlin. (dpa) Der Sommer kommt allmählich in Deutschland an und mit den steigenden Temperaturen stellt sich die Frage: Darf ich im Garten oder auf dem Balkon eigentlich ein mobiles Planschbecken oder einen Pool zur Abkühlung aufstellen? 

Die unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an. Denn das hängt entscheidend davon ab, ob Sie Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses, Eigentümer in

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