Lange Wege im Betrieb zählen nicht zur Arbeitszeit
Ab wann beginnt eigentlich die Arbeitszeit? Darüber wird vor Gericht immer wieder gestritten. Teils müssen Beschäftigte auch weite Wege im Betrieb ohne Vergütung auf sich nehmen, zeigt ein Urteil.

Auch wenn die Wege lang sind: Der Gang zur Stechuhr gilt nicht als Arbeitszeit. Foto: Sina Schuldt/dpa-tmn
Frankfurt/Main. (dpa-tmn) Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit erst, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit bestimmungsgemäß aufnehmen. Lange Wege auf dem Betriebsgelände müssen Arbeitgeber in der Regel nicht als Arbeitszeit vergüten, zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (Az.: 10 SLa 564/24). Das gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner konkreten Arbeitsstelle
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