Kein Unterhalt bei neuer Liebe - auch nicht, wenn die endet
Wer sich nach dem Ehe-Aus neu bindet, verwirkt den Anspruch auf Unterhalt. Das leuchtet ein. Doch was ist, wenn da auch schnell Schluss ist? Ein Mann erhoffte sich finanzielle Solidarität von Ex-Frau.

Wer nach der Scheidung in einer festen Beziehung lebt, verliert dauerhaft den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Foto: Peter Kneffel/dpa-tmn
Berlin. (dpa) Nach einer Scheidung kann ein Ex-Partner Anspruch auf Unterhalt haben – nicht aber, wenn er in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.
Dann entfällt dieser Anspruch dauerhaft, auch wenn die neue Beziehung später wieder endet. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 13 UF 191/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des
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