Plus Trauma erlitten?

Wann der Staat finanziell entschädigt

Opfer von körperlicher wie psychischer Gewalt haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung vom Staat. Was sich hinter dieser staatlichen Leistung verbirgt.

03.02.2025 UPDATE: 03.02.2025 10:35 Uhr 3 Minuten, 20 Sekunden
Machen Ihnen Gewalterfahrungen aus der Kindheit noch als Erwachsener zu schaffen? Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-tmn​

Von Sabine Meuter

Berlin/Mainz. (dpa-tmn) Wer in der Kindheit Gewalt erfahren hat, hat daran oft viele Jahre zu knabbern. Wirken die Erlebnisse im Erwachsenenalter noch immer nach, können Betroffene Anspruch auf staatliche Entschädigungszahlungen haben - früher auch bekannt unter dem Namen Beschädigtenrente. Auch Opfern anderer traumatischer Erlebnisse kann diese Leistung zustehen. Wir

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