Trotz Selbstständigkeit versicherungspflichtig
Viele Selbstständige können sich aussuchen, ob sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen oder lieber anderweitig fürs Alter vorsorgen wollen. Bei einigen Berufsgruppen sieht das anders aus.

Berlin. (dpa-tmn) Selbstständige müssen grundsätzlich keine Rentenbeiträge leisten? Falsch. Denn für einige Berufsgruppen ist die Rentenversicherung tatsächlich Pflicht. Wer zum Beispiel selbstständig als Tagesmutter oder Erzieher arbeitet, ist pflichtversichert. Dabei ist es unerheblich, ob dem Beruf eine pädagogische Ausbildung zugrunde liegt oder nicht. Darauf weist die Deutsche
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