Plus Tagesmütter

Trotz Selbstständigkeit versicherungspflichtig

Viele Selbstständige können sich aussuchen, ob sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen oder lieber anderweitig fürs Alter vorsorgen wollen. Bei einigen Berufsgruppen sieht das anders aus.

12.05.2025 UPDATE: 12.05.2025 09:44 Uhr 44 Sekunden
Wer selbstständig als Tagesmutter oder Erzieher arbeitet, muss Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Selbstständige müssen grundsätzlich keine Rentenbeiträge leisten? Falsch. Denn für einige Berufsgruppen ist die Rentenversicherung tatsächlich Pflicht. Wer zum Beispiel selbstständig als Tagesmutter oder Erzieher arbeitet, ist pflichtversichert. Dabei ist es unerheblich, ob dem Beruf eine pädagogische Ausbildung zugrunde liegt oder nicht. Darauf weist die Deutsche

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