Steuerrecht

Steuererklärung nötig durch Rentenerhöhung?

Anfang Juli steigen die Renten. Das heißt für einige Menschen im Ruhestand, dass sie nun womöglich eine Steuererklärung abgeben müssen. Sind damit automatisch auch Steuern zu zahlen?

24.06.2025 UPDATE: 24.06.2025 07:47 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

Rentnerinnen und Rentner sollten wissen, dass schon allein die Nichtabgabe der Steuererklärung eine Straftat darstellen kann. Foto: Marijan Murat/dpa-tmn​

Auf einmal wird eine Steuerklärung fällig - und damit doch bestimmt auch Steuern? Diese Sorgen von Rentnerinnen und Rentnern ist in vielen Fällen unbegründet, heißt es von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Abgaben gezahlt werden müssten, seien diese zunächst eher gering.

Ab wann Steuererklärung?

Wer muss in Rente überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Das sind diejenigen, deren gesamte Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt für das Jahr 2025 bei 12.096 Euro. Zwar ist ein Teil der Altersrente steuerfrei, allerdings zählen zu dem Gesamtbetrag auch noch Einkünfte wie Mieteinnahmen, Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung. 

Wer mit allem zusammen also auf zum Beispiel 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss eine Steuererklärung abgeben. Wer sich nicht sicher ist, kann sich das online mit dem Rentenbesteuerungsrechner der VLH ausrechnen lassen.

Wann werden Steuern fällig?

Das heißt laut VLH aber nicht automatisch, dass er oder sie dann auch Steuern zahlen muss. Denn auch Rentnerinnen und Rentner können in ihrer Steuererklärung Ausgaben geltend machen, die die Steuerlast drücken. Liegt das steuerpflichtige Einkommen nach diesen Abzügen dann wieder unter dem Grundfreibetrag, fallen trotz Steuererklärung keine Steuern an.

Absetzen können Menschen in Rente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, ebenso haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten bis zur entsprechenden Höchstgrenze. Auch Werbungskosten können sie ansetzen - wer keine benennt, für den zieht das Finanzamt 102 Euro pauschal ab. Anführen können Rentnerinnen und Rentner zudem außergewöhnliche Belastungen, hier wird eine individuelle zumutbare Eigenbelastung errechnet.

Steuererklärung einfach gemacht

Das Online-Portal Elster bietet mit "einfachELSTER" einen Service speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre an. Diese können darüber ihre Einkommensteuererklärung vereinfacht und schneller abgeben.

Allerdings: Die vereinfachte Steuerklärung kann nicht nutzen, wer Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags oder mehr Einkünfte als aus einem Minijob hat. Auch bei zusätzlichen Einkünften zum Beispiel aus Vermietung oder einem Gewerbe ist die einfache Variante nicht möglich.