Einmalige Abgabe der Steuererklärung bindet nicht für Zukunft
Bares Geld sichern? Mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung kann das gelingen. Was viele nicht wissen: Nur weil man einmal eine Erklärung eingereicht hat, muss das künftig nicht immer sein.

Vier Jahre Zeit – Die freiwillige Steuererklärung kann rückwirkend abgegeben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin. (dpa-tmn) Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung gezwungen ist, kann freiwillig eine einreichen. Das lohnt sich vor allem für Jahre, in denen hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind - dann können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich mit einer Erstattung rechnen. Gut zu wissen: Dass man sich mit der einmaligen Abgabe einer Steuererklärung auch für
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