Plus Steuerrecht

Einmalige Abgabe der Steuererklärung bindet nicht für Zukunft

Bares Geld sichern? Mit der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung kann das gelingen. Was viele nicht wissen: Nur weil man einmal eine Erklärung eingereicht hat, muss das künftig nicht immer sein.

23.05.2025 UPDATE: 23.05.2025 08:56 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden

Vier Jahre Zeit – Die freiwillige Steuererklärung kann rückwirkend abgegeben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung gezwungen ist, kann freiwillig eine einreichen. Das lohnt sich vor allem für Jahre, in denen hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind - dann können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich mit einer Erstattung rechnen. Gut zu wissen: Dass man sich mit der einmaligen Abgabe einer Steuererklärung auch für

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