Steuervorauszahlungen anpassen
Von manchen Steuerzahlern will der Fiskus Geld im Voraus. Doch was tun, wenn das Einkommen sich verändert hat und die geforderte Steuer nicht zu stemmen ist? Ein Änderungsantrag verspricht Abhilfe.
Von Monika Hillemacher
Trier/Berlin. (dpa-tmn) Steuern werden üblicherweise im Voraus bezahlt. Zum Beispiel auf das Einkommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird die fällige Lohnsteuer jeden Monat automatisch vom Gehalt abgezogen.
Für Selbstständige, Freiberufler und Vermieter legt das zuständige Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen fest, die diese selbstständig
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