Wie die Ausbildungplatzsuche für die Rente zählt
Auch wer nur sucht, kann Rentenansprüche sammeln - ein unterschriebener Ausbildungsvertrag ist dafür gar nicht nötig.

Berlin (dpa) - Noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Dann sollten Jugendliche und junge Erwachsene bei der Agentur für Arbeit zumindest ihr Suchbemühen melden. Denn selbst dafür können sie später Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.
- Von den Anrechnungszeiten profitieren können all jene, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
- Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn jemand unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen ist und Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Interessierte im Netz unter www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Auch die kostenfreien Broschüren "Tipps für den Berufsstart" und "Das Renten-ABC" stehen unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Download bereit.