Staat belohnt Investoren mit Steuerbonus
Der Staat fördert länger und großzügiger als bislang den Neubau von Mietwohnungen. Das hat das Bundesfinanzministerium kürzlich bekannt gegeben. Konkret senken Sonderabschreibungen die Steuerlast.

Bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten können in diesem Zeitraum pro Jahr zusätzlich abgeschrieben werden – über die vier Jahre hinweg summiert sich das auf bis zu 20 Prozent. Allerdings gilt das nicht für jede Mietwohnung, teilt der Bund der Steuerzahler mit.
Luxusneubauten fallen aus der Förderung heraus
Zum einen muss das Gebäude den Effizienzhausstandard 40 erfüllen. Zum anderen dürfen die Baukosten bei höchstens 5200 Euro pro Quadratmeter liegen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass der Anreiz Luxusneubauten dient. Darüber hinaus muss der Bauantrag vor dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Abschreibungsfähig sind höchstens 4.000 Euro Baukosten pro Quadratmeter. War der Bau günstiger, wird die maximal abschreibungsfähige Summe nicht ausgeschöpft. War er teurer, kann nicht die gesamte Bausumme für die Abschreibung herangezogen werden. Ebenfalls von der Abschreibung ausgenommen sind Außenanlagen.