Firmen müssen Werbeversprechen halten
Brille zum Nulltarif? Lockt ein Optiker mit Werbeversprechen, müssen Kunden sich darauf verlassen können, dass diese Aussage auch stimmt. Die Werbung darf Kunden nämlich nicht in die Irre führen.

Unternehmen müssen ihre Werbeversprechen einhalten. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn
Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Optiker wirbt damit, dass Kunden unter bestimmten Voraussetzungen eine "Kinderbrille zum Nulltarif" erhalten. Dann darf er die Bedingungen nicht einfach einschränken, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und verweist auf eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (Az.: 6 U 3/23).
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