Plus Lockangebote

Firmen müssen Werbeversprechen halten

Brille zum Nulltarif? Lockt ein Optiker mit Werbeversprechen, müssen Kunden sich darauf verlassen können, dass diese Aussage auch stimmt. Die Werbung darf Kunden nämlich nicht in die Irre führen.

16.09.2024 UPDATE: 16.09.2024 08:42 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

Unternehmen müssen ihre Werbeversprechen einhalten. Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn​

Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Optiker wirbt damit, dass Kunden unter bestimmten Voraussetzungen eine "Kinderbrille zum Nulltarif" erhalten. Dann darf er die Bedingungen nicht einfach einschränken, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und verweist auf eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes (Az.: 6 U 3/23).

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