Wann ein Testament ganz eröffnet wird
Ob jemand ein Testament errichtet hat und was darin steht, geht bis zu dessen Tod grundsätzlich niemanden außer den Testierenden selbst etwas an. Von dieser Geheimhaltungsregel gibt es aber Ausnahmen.

Zweibrücken/Berlin. (dpa-tmn) Vor dem Tod hat niemand Anspruch darauf, zu erfahren, welche Testamente eine Person errichtet hat - noch nicht einmal nahe Angehörige. Erst nach dem Tod werden diese eröffnet und den gesetzlichen Erben sowie den Bedachten bekanntgegeben.
Mit der Geheimhaltung geht es sogar so weit, dass bei einem gemeinschaftlich errichteten Testament - etwa von Eheleuten
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