Plus Getrennt unter einem Dach

Scheidungsantrag kann scheitern

Theoretisch können auch Paare, die weiterhin zusammen in einer Wohnung leben, ihre Trennung nachweisen und die Scheidung beantragen. Nur getrennt zu schlafen, reicht dabei aber nicht.

05.05.2025 UPDATE: 05.05.2025 08:18 Uhr 1 Minute
Getrennte Schlafzimmer und Bäder reichen nicht aus: Wer die Scheidung beantragen möchte, darf keine Fortsetzung der Haushaltsgemeinschaft erkennen lassen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Brandenburg/Berlin. (dpa-tmn) Wer sich scheiden lassen möchte, muss das berühmte Trennungsjahr abwarten. Und mit dem Scheidungsantrag muss man dieses dann auch nachweisen. 

Als Anhaltspunkt dafür, dass zwei Menschen getrennt leben, gilt die sogenannte Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Am einfachsten lässt sich die nachweisen, wenn die Verheirateten nicht mehr zusammenleben, also

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