Scheidungsantrag kann scheitern
Theoretisch können auch Paare, die weiterhin zusammen in einer Wohnung leben, ihre Trennung nachweisen und die Scheidung beantragen. Nur getrennt zu schlafen, reicht dabei aber nicht.

Brandenburg/Berlin. (dpa-tmn) Wer sich scheiden lassen möchte, muss das berühmte Trennungsjahr abwarten. Und mit dem Scheidungsantrag muss man dieses dann auch nachweisen.
Als Anhaltspunkt dafür, dass zwei Menschen getrennt leben, gilt die sogenannte Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Am einfachsten lässt sich die nachweisen, wenn die Verheirateten nicht mehr zusammenleben, also
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