Wie eine Klage abläuft
Auch wer in Elternzeit ist, kann unter Umständen gekündigt werden. Nicht jede Kündigung ist aber wirksam. Was Betroffene zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage wissen müssen.

Frankfurt/Main. (dpa-tmn) Nur in Ausnahmefällen können Arbeitgeber Beschäftigten während ihrer Elternzeit kündigen. Das ist etwa bei einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Beschäftigten möglich. Betroffene haben aber immer die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.
"Der Ablauf der Kündigungsschutzklage
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