Plus Freigestellt - aber krank

Was ist mit offenen Urlaubstagen?

Nicht selten passiert es, dass der Arbeitgeber kündigt und Beschäftigte dann freistellt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch? Diesen Sonderfall bei Krankheit sollten Sie kennen.

25.09.2024 UPDATE: 25.09.2024 04:00 Uhr 50 Sekunden
Wer während einer Freistellung arbeitsunfähig erkrankt, hat unter Umständen Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Geld. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Chemnitz/Berlin. (dpa) Wer vom Arbeitgeber nach einer Kündigung freigestellt wird, dessen Urlaubsanspruch gilt in der Regel damit als abgegolten. Ein Sonderfall – der gar nicht selten vorkommt – tritt aber ein, wenn der oder die betroffene Beschäftigte in der Zeit der Freistellung arbeitsunfähig erkrankt. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

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