Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig
Wird der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung bereits bezahlt? Dann brauchen Sie keine weitere Forderung des Beitragsservices zu bedienen. Diese einfach zu ignorieren, ist allerdings auch keine gute Idee.

Wer zu Unrecht Post vom Beitragsservice erhält, sollte darauf reagieren, um Mahnungen zu vermeiden. (zu dpa: «Falsche Forderung? Rundfunkbeitrag je Wohnung einmal fällig») Foto: Daniel Reinhardt/dpa-tmn
München. (dpa-tmn) Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden. Gerade in Wohngemeinschaften kommt es der Verbraucherzentrale Bayern zufolge aber immer mal wieder vor, dass weitere Mitbewohner Post vom Beitragsservice bekommen, obwohl ein Mitbewohner den Beitrag bereits entrichtet. Betroffene sollten sich davon nicht verunsichern lassen.
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